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Kiffen am Arbeitsplatz - jetzt erlaubt?

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Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. Es tritt wahrscheinlich zum 1. April 2024 in Kraft.

Danach darf jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.

- vorher war dies eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz

- jetzt straffreier Konsum für Erwachsene möglich

- kein generelles Verbot von Cannabis

- am Arbeitsplatz?

- Besonderheiten: Straßenverkehr / sicherheitsrelevante Bereiche

- in der Pause?

- Arbeitseinsatz ungefährlich möglich/ nicht mehr einsatzfähig

- generelles Verbot am Arbeitsplatz möglich, z.B. durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, aber sogar durch Anordnung des Arbeitgebers

Artikel:

FAQ zum Cannabisgesetz des Bundestages

Homepage:

Rechtsanwalt Andreas Martin in Marzahn

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124集单集

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Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. Es tritt wahrscheinlich zum 1. April 2024 in Kraft.

Danach darf jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.

- vorher war dies eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz

- jetzt straffreier Konsum für Erwachsene möglich

- kein generelles Verbot von Cannabis

- am Arbeitsplatz?

- Besonderheiten: Straßenverkehr / sicherheitsrelevante Bereiche

- in der Pause?

- Arbeitseinsatz ungefährlich möglich/ nicht mehr einsatzfähig

- generelles Verbot am Arbeitsplatz möglich, z.B. durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, aber sogar durch Anordnung des Arbeitgebers

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