LAG Berlin-Brandenburg - 13. Monatsgehalt abhängig vom Betriebsergebnis?
Manage episode 458467468 series 3629729
In dieser Folge bespreche ich ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Februar 2024 – 12 Sa 864/23).
Urteil
Sie erfahren in dieser Folge, warum klare und verständliche Vertragsklauseln entscheidend sind und welche rechtlichen Anforderungen an Leistungsprämien gestellt werden.
Problem: Unbestimmtheit einer Klausel zur Leistungsprämie
- was heißt "in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis"?
- Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot nach § 307 BGB
- bei unwirksamer Klausel besteht hier ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt trotz negativer Betriebsergebnisse
Leitsatz der Entscheidung
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts von einem nicht näher definierten Betriebsergebnis abhängig macht, ist wegen Unbestimmtheit und Intransparenz unwirksam. Der Kläger hat daher Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt.
Artikel:
1. Rückzahlungsvereinbarung - was ist zu beachten?
2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber
Homepage:
- Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christburger Str. 23
10405 Berlin
Tel.: 030 74923060
124集单集