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Mittelherkunft und Meldepflichten!
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Der Krypto-Boom hat dazu geführt, dass die Aktivitäten zahlreicher Investoren auf Kryptobörsen massiv zugenommen haben. Damit sind auch rechtliche und regulatorische Herausforderungen verbunden, zu denen ich zahlreiche Anfragen erhalte – insbesondere in Bezug auf die Themenbereiche Mittelherkunft und Meldepflichten.
Ein Mittelherkunftsnachweis bei Kryptowährungen ist ein Dokument, das die Quelle der für Investitionen verwendeten Gelder belegt. Kryptobörsen wie Bitpanda oder Coinbase sind gesetzlich verpflichtet, solche Nachweise anzufordern, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten zu verhindern. Dies entspricht den europäischen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AML5), die seit dem 10. Januar 2020 in Kraft ist. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD), die im Jahr 2021 in Kraft getreten ist, hat diese Anforderungen weiter verschärft. Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister sind nun noch stärker verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu überwachen, zu melden und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Anforderungen an die Dokumentation und die Nachweise der Mittelherkunft wurden ebenfalls erhöht. Eine weitere Verschärfung folgte durch die 7. EU-Geldwäscherichtlinie, die seit dem 31. Mai 2024 gilt.
Akzeptierte Dokumente für den Mittelherkunftsnachweis können Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Verkaufsverträge oder Erbschaftsnachweise sein. Bei Kryptowährungen sind zusätzlich Screenshots von Kauf- und Auszahlungsbestätigungen, Transaktionsverläufe oder Nachweise über Mining-Aktivitäten erforderlich. Die Bereitstellung dieser Nachweise ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dazu, ein sicheres Umfeld für alle Nutzer zu gewährleisten.
Ein anderer Themenbereich, der häufig zu vielen Fragezeichen und großer Verunsicherung führt, ist die sogenannte AWV-Meldepflicht. Bankkunden, die international agieren, erhalten im Online-Banking oder auf ihrem Kontoauszug häufig die Meldung „AWV-Meldepflicht beachten“ – teilweise sogar bei Inlandsüberweisungen. Auf Basis meiner Erfahrungen wissen selbst Bankangestellte bei Rückfragen häufig nicht genau, was es mit diesen Meldepflichten auf sich hat.
Der Aufklärungsarbeit zu diesen beiden wichtigen Bereichen widme ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
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Ein Mittelherkunftsnachweis bei Kryptowährungen ist ein Dokument, das die Quelle der für Investitionen verwendeten Gelder belegt. Kryptobörsen wie Bitpanda oder Coinbase sind gesetzlich verpflichtet, solche Nachweise anzufordern, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten zu verhindern. Dies entspricht den europäischen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AML5), die seit dem 10. Januar 2020 in Kraft ist. Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD), die im Jahr 2021 in Kraft getreten ist, hat diese Anforderungen weiter verschärft. Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister sind nun noch stärker verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu überwachen, zu melden und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Anforderungen an die Dokumentation und die Nachweise der Mittelherkunft wurden ebenfalls erhöht. Eine weitere Verschärfung folgte durch die 7. EU-Geldwäscherichtlinie, die seit dem 31. Mai 2024 gilt.
Akzeptierte Dokumente für den Mittelherkunftsnachweis können Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Verkaufsverträge oder Erbschaftsnachweise sein. Bei Kryptowährungen sind zusätzlich Screenshots von Kauf- und Auszahlungsbestätigungen, Transaktionsverläufe oder Nachweise über Mining-Aktivitäten erforderlich. Die Bereitstellung dieser Nachweise ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dazu, ein sicheres Umfeld für alle Nutzer zu gewährleisten.
Ein anderer Themenbereich, der häufig zu vielen Fragezeichen und großer Verunsicherung führt, ist die sogenannte AWV-Meldepflicht. Bankkunden, die international agieren, erhalten im Online-Banking oder auf ihrem Kontoauszug häufig die Meldung „AWV-Meldepflicht beachten“ – teilweise sogar bei Inlandsüberweisungen. Auf Basis meiner Erfahrungen wissen selbst Bankangestellte bei Rückfragen häufig nicht genau, was es mit diesen Meldepflichten auf sich hat.
Der Aufklärungsarbeit zu diesen beiden wichtigen Bereichen widme ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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