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„Hass im Netz - Was können wir tun?“ - mit Renate Künast und Hasnain Kazim.

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Über die Frage, was man gegen Hass und Aggression in sozialen Netzwerken tun kann, diskutiere ich mit Renate Künast, Mitglied des deutschen Bundestages und frühere Bundesministerin, und dem deutschen Publizisten Hasnain Kazim.
Hasnain Kazim schrieb zum Thema ein Buch ("Post von Karlheinz" und erhielt schon als 16-jähriger die ersten Hassbriefe. Seit dem Ratschlag seiner Lehrerin „Lass dich nicht einschüchtern“, sagt er sich: „ich lasse die nicht gewinnen, ich halte nicht meinen Mund“. Für Renate Künast gilt seit ihrer Erfahrung als Sozialarbeiterin im Berliner Männerknast das Judoprinzip, die aggressive Energie auszunützen, um sie zurückzugeben. Soll man die Täter mit Respekt behandeln? Gegen Trump und seine Anhänger hatte Michelle Obama gesagt: „When they go low, we go high“. Künast erzählt, wie sie im Bundestag mit ihrem Zwischenruf SPD-Kollegen zurechtgewiesen hat, die vom „Mob“ und „Pack“ der Rechtspopulisten sprachen: „So etwas sagt man nicht !“, denn diese sind danach mit der Losung: „Wir sind das Pack“ auf die Strasse gegangen. Kazim geht weiter in seinen manchmal auch zynischen Reaktionen, in dem er - was er als Marineoffizier gelernt habe - eine „Zielgruppen-gerechte Ansprache“ wähle, sonst finde ja gar keine Diskussion mit diesen Mitbürgern mehr statt.
Warum haben die Agressionen im Netz zugenommen? Sind es die technischen Möglichkeiten im Netz oder liegt es an einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft? Künast hält nichts von der Spaltungstheorie. „Als ich jung war, das war eine gespaltene Gesellschaft“, weil die Frauen viel weniger Rechte hatten. Es liesse sich nachweisen, dass alle diese Einstellungen - Rassismus, Homophobie, Islamophobie Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus - früher in der Gesellschaft genauso, wenn nicht noch stärker vorhanden waren. Aber heute haben solche Einstellungen mit den sozialen Medien und der AfD einen Lautsprecher. Dem stimmt auch Kazim zu, „was aber schlechter geworden ist, ist, dass wir heute weltweit Leute an der Spitze von Regierungen haben, Staatschefs, die so reden, Trump, Bolsonaro, Erdogan, le Pen oder Modi“ die zur Reaktion führen: „Wenn die das dürfen, dann darf ich das auch. Es ist in Ordnung so hassvoll zu reden.“
Haben Gerichtsklagen eine Chance? Kazim hat das oft versucht, „meistens hat es nichts gebracht. Und wo überhaupt ermittelt wurde, wurden die Verfahren in den meisten Fällen eingestellt.“ Künast hat „massenhaft Verfahren“ angestrengt, „jede Menge die ins Nichts führten“. Doch als das Landgericht Berlin im September 2019, die Beschimpfung der Politikerin als „Drecksfotze“ nicht verurteilen wollte, weil dieser Angriff in einem Sachzusammenhang mit dem politischen Kontext gestanden hätte, zog sie den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiter und gewann. Dieses Urteil - „eine Sensation“ so die Organisation „Hateaid“ - stellte vor allem zwei Dinge klar: Erstens die besondere Wirkung des Digitalen, weil etwas in der Masse komme und reproduzierbar sei, und zweitens den Vorrang des öffentlichen Interesses, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen, die sich in öffentlichen Ämtern engagieren, besonders geschützt werden müssen. Das wird die Referenz für künftige Gerichtsentscheide. Künast erwartet deshalb, dass das Landgericht Berlin von Facebook die Herausgabe der Nutzerdaten verfügen wird, was dann eine Zivilklage ermöglicht.

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, es ist aber angesichts der rasanten Entwicklung der Technik viel zu oft ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. Fortschritte sind nicht möglich, wenn die Rechtsmittel auch international mit der Entwicklung nicht mithalten. „Die Zukunft der Demokratie wird im Netz entschieden“, so Renate Künast.

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Hasnain Kazim schrieb zum Thema ein Buch ("Post von Karlheinz" und erhielt schon als 16-jähriger die ersten Hassbriefe. Seit dem Ratschlag seiner Lehrerin „Lass dich nicht einschüchtern“, sagt er sich: „ich lasse die nicht gewinnen, ich halte nicht meinen Mund“. Für Renate Künast gilt seit ihrer Erfahrung als Sozialarbeiterin im Berliner Männerknast das Judoprinzip, die aggressive Energie auszunützen, um sie zurückzugeben. Soll man die Täter mit Respekt behandeln? Gegen Trump und seine Anhänger hatte Michelle Obama gesagt: „When they go low, we go high“. Künast erzählt, wie sie im Bundestag mit ihrem Zwischenruf SPD-Kollegen zurechtgewiesen hat, die vom „Mob“ und „Pack“ der Rechtspopulisten sprachen: „So etwas sagt man nicht !“, denn diese sind danach mit der Losung: „Wir sind das Pack“ auf die Strasse gegangen. Kazim geht weiter in seinen manchmal auch zynischen Reaktionen, in dem er - was er als Marineoffizier gelernt habe - eine „Zielgruppen-gerechte Ansprache“ wähle, sonst finde ja gar keine Diskussion mit diesen Mitbürgern mehr statt.
Warum haben die Agressionen im Netz zugenommen? Sind es die technischen Möglichkeiten im Netz oder liegt es an einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft? Künast hält nichts von der Spaltungstheorie. „Als ich jung war, das war eine gespaltene Gesellschaft“, weil die Frauen viel weniger Rechte hatten. Es liesse sich nachweisen, dass alle diese Einstellungen - Rassismus, Homophobie, Islamophobie Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus - früher in der Gesellschaft genauso, wenn nicht noch stärker vorhanden waren. Aber heute haben solche Einstellungen mit den sozialen Medien und der AfD einen Lautsprecher. Dem stimmt auch Kazim zu, „was aber schlechter geworden ist, ist, dass wir heute weltweit Leute an der Spitze von Regierungen haben, Staatschefs, die so reden, Trump, Bolsonaro, Erdogan, le Pen oder Modi“ die zur Reaktion führen: „Wenn die das dürfen, dann darf ich das auch. Es ist in Ordnung so hassvoll zu reden.“
Haben Gerichtsklagen eine Chance? Kazim hat das oft versucht, „meistens hat es nichts gebracht. Und wo überhaupt ermittelt wurde, wurden die Verfahren in den meisten Fällen eingestellt.“ Künast hat „massenhaft Verfahren“ angestrengt, „jede Menge die ins Nichts führten“. Doch als das Landgericht Berlin im September 2019, die Beschimpfung der Politikerin als „Drecksfotze“ nicht verurteilen wollte, weil dieser Angriff in einem Sachzusammenhang mit dem politischen Kontext gestanden hätte, zog sie den Fall an das Bundesverfassungsgericht weiter und gewann. Dieses Urteil - „eine Sensation“ so die Organisation „Hateaid“ - stellte vor allem zwei Dinge klar: Erstens die besondere Wirkung des Digitalen, weil etwas in der Masse komme und reproduzierbar sei, und zweitens den Vorrang des öffentlichen Interesses, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen, die sich in öffentlichen Ämtern engagieren, besonders geschützt werden müssen. Das wird die Referenz für künftige Gerichtsentscheide. Künast erwartet deshalb, dass das Landgericht Berlin von Facebook die Herausgabe der Nutzerdaten verfügen wird, was dann eine Zivilklage ermöglicht.

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, es ist aber angesichts der rasanten Entwicklung der Technik viel zu oft ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. Fortschritte sind nicht möglich, wenn die Rechtsmittel auch international mit der Entwicklung nicht mithalten. „Die Zukunft der Demokratie wird im Netz entschieden“, so Renate Künast.

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