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Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil zwei (#138)

27:21
 
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Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen – wie das die Höhe Deiner Rente beeinflusst und was die Kontenklärung damit zu tun hat.

Das Wichtigste für Dich zusammengefasst:

Wusstest Du, dass wir Dir all unsere fundiert recherchierten Inhalte kostenfrei zur Verfügung stellen? Wir, das ist Finanztip.

Als Teil der Finanztip Stiftung setzen wir uns deutschlandweit für finanzielle Bildung ein. Das machen wir über unsere Online-Texte auf finanztip.de und über unseren wöchentlich erscheinenden Newsletter. Wir bringen mit Finanztip Schule Finanzwissen in die Klassenzimmer und versorgen Dich mit allem Spannenden und Wissenswerten rund um Geldthemen über YouTube, TikTok und natürlich über unsere Podcasts. Unterstütz uns dabei doch gern. Wie genau das geht, liest Du hier!

Aus Versehen schon bei Teil des Interviews mit Rentenexpertin Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gelandet ohne Teil eins gehört zu haben? Kein Problem: Hier findest Du die Folge und Shownotes vom ersten Teil.

Spätestens mit Anfang 40 zur Kontenklärung

Blickst Du auf ein relativ gradliniges Leben zurück – Schule, Ausbildung, Job –, dann reicht’s, wenn Du Dich mit Anfang 40 bei der Rentenkasse blicken lässt zur Kontenklärung. Hast Du hingegen ein bewegtes Leben – länger studiert, vielleicht auch im Ausland, eine Umschulung hier, Teilzeitarbeit da, wieder zurück in Vollzeit oder Du bist häufig umgezogen –, dann schau gern schon früher vorbei.

Das brauchst Du für die Kontenklärung

Hast Du einen Termin für die Kontenklärung gemacht, heißt es Unterlagen durchstöbern und Nachweise zusammensuchen. Du brauchst unter anderem:

  • Abschlusszeugnis Schule
  • Abschlusszeugnis Ausbildung
  • Immatrikulations-, Exmatrikulationsbescheinigung sowie Abschlusszeugnis Studium
  • Geburtsurkunden eventueller Kinder
  • Und einiges mehr.

Was genau die Rentenversicherung von Dir braucht, sagt sie Dir im eigentlichen Termin. Je nachdem, ob Du vor Ort bist, die Kontenklärung telefonisch machst oder online, kannst Du die Unterlagen entweder direkt mitnehmen, per Post nachschicken oder online hochladen und elektronisch zusenden. Auch Umschulungen berücksichtigt die Rentenkasse – Weiterbildungen hingegen nicht.

Hast Du ein Semester im Ausland studiert, kannst Du Dir das auch anrechnen lassen. Voraussetzung: Deine Ausbildung hat mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Und Du musst das Auslandssemester nachweisen können.

Wenn Dir wichtige Nachweise fehlen

Nach sieben Umzügen oder 30 Jahren Erwerbsleben findet man nicht immer sofort den einen oder anderen Nachweis. Sollte etwa Dein Abizeugnis abhandengekommen sein, kannst Du immer noch Deine ehemalige Oberschule kontaktieren. Sie muss Zeugnisse nämlich 50 Jahre aufbewahren. Sollte es Deine Schule nicht mehr geben, versuch es bei der Stadtverwaltung oder Schulbehörde der jeweiligen Stadt.

Diejenigen, die in der ehemaligen DDR gearbeitet und darüber keine Nachweise mehr haben wie den Sozialversicherungsausweis, Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge, können bei früheren Arbeitskolleg:innen anfragen, ob sie eine Zeugenerklärung abgeben. Das ist kostenlos und erfolgt per Formular im Rathaus oder einer anderen Behörde.

Nach der Kontenklärung Versicherungsverlauf überprüfen

Die Bearbeitung der Kontenklärung dauert ein wenig. Nach ein paar Monaten bekommst Du einen Bescheid von der Rentenkasse zugeschickt, der Deinen Versicherungsverlauf beinhaltet, chronologisch Deine Arbeitsjahre auflistet und Schulstationen. Außerdem listet die DRV für Dich auf, was sie warum berücksichtigt und was nicht.

Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob wirklich alles berücksichtigt wurde, einfach mal bei der Auskunfts- und Beratungsstelle anrufen und nachfragen. Alternativ kannst Du Dich auch vor Ort an eine oder einen der über 2.600 ehrenamtlich beschäftigten Versicherungsberater und -beraterinnen wenden. Berücksichtige unbedingt die Widerspruchsfrist: Du hast einen Monat Zeit, um dem Bescheid formlos zu widersprechen. Alternativ kannst Du aber auch immer wieder einen Überprüfungsantrag stellen.

Übrigens: Sollten Dir einige Begriffe unklar sein oder willst Du noch mal nachlesen, wie die Deutsche Rentenversicherung beitragsfreie Zeiten definiert, Wartezeiten oder was sich hinter den Kindererziehungszeiten verbirgt – im Glossar der DRV wirst Du fündig.

Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account „Auf Geldreise“ oder eine Mail an podcast@finanztip.de. Wir freuen uns drauf, von Dir zu hören!

Unser Podcast ist preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet. Wir freuen uns über Dein Feedback, Shares und Likes oder eine Nachricht über unseren Instagram-Kanal „Auf Geldreise“. Alle Finanztip-Podcasts siehst Du auf dieser Seite. ❤ Finanztip unterstützen – Für mehr Finanzbildung Wir aktualisieren alle Artikel kontinuierlich für Dich. Falls Du Fragen oder Anmerkungen hast, teil uns diese gerne mit. Und abonniere gerne diesen Podcast sowie unseren wöchentlichen Newsletter: Dort bekommst Du jeden Freitag ein ausführliches Update zu den wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Tage.

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Das brauchst Du für die Kontenklärung

Hast Du einen Termin für die Kontenklärung gemacht, heißt es Unterlagen durchstöbern und Nachweise zusammensuchen. Du brauchst unter anderem:

  • Abschlusszeugnis Schule
  • Abschlusszeugnis Ausbildung
  • Immatrikulations-, Exmatrikulationsbescheinigung sowie Abschlusszeugnis Studium
  • Geburtsurkunden eventueller Kinder
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Was genau die Rentenversicherung von Dir braucht, sagt sie Dir im eigentlichen Termin. Je nachdem, ob Du vor Ort bist, die Kontenklärung telefonisch machst oder online, kannst Du die Unterlagen entweder direkt mitnehmen, per Post nachschicken oder online hochladen und elektronisch zusenden. Auch Umschulungen berücksichtigt die Rentenkasse – Weiterbildungen hingegen nicht.

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Wenn Dir wichtige Nachweise fehlen

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Diejenigen, die in der ehemaligen DDR gearbeitet und darüber keine Nachweise mehr haben wie den Sozialversicherungsausweis, Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge, können bei früheren Arbeitskolleg:innen anfragen, ob sie eine Zeugenerklärung abgeben. Das ist kostenlos und erfolgt per Formular im Rathaus oder einer anderen Behörde.

Nach der Kontenklärung Versicherungsverlauf überprüfen

Die Bearbeitung der Kontenklärung dauert ein wenig. Nach ein paar Monaten bekommst Du einen Bescheid von der Rentenkasse zugeschickt, der Deinen Versicherungsverlauf beinhaltet, chronologisch Deine Arbeitsjahre auflistet und Schulstationen. Außerdem listet die DRV für Dich auf, was sie warum berücksichtigt und was nicht.

Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob wirklich alles berücksichtigt wurde, einfach mal bei der Auskunfts- und Beratungsstelle anrufen und nachfragen. Alternativ kannst Du Dich auch vor Ort an eine oder einen der über 2.600 ehrenamtlich beschäftigten Versicherungsberater und -beraterinnen wenden. Berücksichtige unbedingt die Widerspruchsfrist: Du hast einen Monat Zeit, um dem Bescheid formlos zu widersprechen. Alternativ kannst Du aber auch immer wieder einen Überprüfungsantrag stellen.

Übrigens: Sollten Dir einige Begriffe unklar sein oder willst Du noch mal nachlesen, wie die Deutsche Rentenversicherung beitragsfreie Zeiten definiert, Wartezeiten oder was sich hinter den Kindererziehungszeiten verbirgt – im Glossar der DRV wirst Du fündig.

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