Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB
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In diesem Video wird das BEWUSSTE Abweichen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärtem nach den §§ 116, 118 behandelt. Den § 116 nennt man auch einen schlechten Scherz und der § 118 bezeichnet den guten Scherz. Auch wird die Relevanz in der Klausur angesprochen.
Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Übersicht Willensmängel 0:32 Beispiel 4:20 Beispiel 2 6:49 In der Klausur 9:38 Abgrenzung §§ 116, 118
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