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Abtreibung: Menschenrecht oder Menschenrechtsverletzung? | Hartls Senf #19
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Schwangerschaftsabbruch ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt. In diesem Video versucht Johannes einen Kompromiss zwischen „Pro Choice“ und „Pro Life“-Positionen vorzuschlagen und äußert sich auch zu der Frage, ob Männer zu diesem Thema überhaupt eine Meinung haben sollten.
Korrektur bei 18m 38sek.: statt 10 pro 10.000 muss es 10 pro 100.000 heißen
Quellen:
"Je nach Schwangerschaftsalter bzw. abhängig vom Geburtsvorgang wird ein und dasselbe menschliche Lebewesen entweder als Zygote, Morula, Blastozyste, Embryo (ab der 3. Woche), Fötus (ab der 11. Woche) oder Kind bezeichnet." (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6tus, abgerufen am 15.5.24)
"Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. (...) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu.“ "Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet." (BVerfG)(https://www.blaetter.de/ausgabe/1993/juli/urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-28-mai-1993-zum-ss-218-leitsaetze-wortlaut, abgerufen am 15.5.24)
"Durch das Grundgesetz wird der Staat (...) verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben." (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Dezember 2018)
"Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren." (Eid des Hippokrates: https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates, abgerufen am 15.5.24)
Lechner, Christina: Der Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht (https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/242294?originalFilename=true)
"Es ist eine [...] ganz richtige und auch notwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt haben; für die auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem, ihrem Zustand zufrieden zu machen. – Sie können ihr Kind nicht gleichsam als ihr Eigentum zerstören oder es auch nur dem Zufall überlassen,“ (Kant, Immanuel: Metaphysik der Sitten, 1914: 281)
Zahlen zu Müttersterblichkeit und staatlichen Ausgaben zur Unterstützung nach der Geburt aus: Scherer, Sabina M.: Mehr als ein Zellhaufen, SCM 2024
Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord, Suhrkamp 1989
Lindner, Alexandra M.: Geschäft Abtreibung, Paulines 2009
127集单集
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Schwangerschaftsabbruch ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt. In diesem Video versucht Johannes einen Kompromiss zwischen „Pro Choice“ und „Pro Life“-Positionen vorzuschlagen und äußert sich auch zu der Frage, ob Männer zu diesem Thema überhaupt eine Meinung haben sollten.
Korrektur bei 18m 38sek.: statt 10 pro 10.000 muss es 10 pro 100.000 heißen
Quellen:
"Je nach Schwangerschaftsalter bzw. abhängig vom Geburtsvorgang wird ein und dasselbe menschliche Lebewesen entweder als Zygote, Morula, Blastozyste, Embryo (ab der 3. Woche), Fötus (ab der 11. Woche) oder Kind bezeichnet." (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6tus, abgerufen am 15.5.24)
"Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. (...) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu.“ "Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet." (BVerfG)(https://www.blaetter.de/ausgabe/1993/juli/urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-28-mai-1993-zum-ss-218-leitsaetze-wortlaut, abgerufen am 15.5.24)
"Durch das Grundgesetz wird der Staat (...) verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben." (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Dezember 2018)
"Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren." (Eid des Hippokrates: https://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates, abgerufen am 15.5.24)
Lechner, Christina: Der Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht (https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/242294?originalFilename=true)
"Es ist eine [...] ganz richtige und auch notwendige Idee, den Act der Zeugung als einen solchen anzusehen, wodurch wir eine Person ohne ihre Einwilligung auf die Welt gesetzt haben; für die auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem, ihrem Zustand zufrieden zu machen. – Sie können ihr Kind nicht gleichsam als ihr Eigentum zerstören oder es auch nur dem Zufall überlassen,“ (Kant, Immanuel: Metaphysik der Sitten, 1914: 281)
Zahlen zu Müttersterblichkeit und staatlichen Ausgaben zur Unterstützung nach der Geburt aus: Scherer, Sabina M.: Mehr als ein Zellhaufen, SCM 2024
Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord, Suhrkamp 1989
Lindner, Alexandra M.: Geschäft Abtreibung, Paulines 2009
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