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Greenwashing – Rechtsbelehrung 108
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„Greenwashing“ bezeichnet den Versuch von Organisationen, durch Kommunikation, Marketing und Einzelmaßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen. So lautet die Definition des Greenwashings durch unseren Gast Sebastian Laoutoumai LL.M., der als Rechtsanwalt Unternehmen, bei der Nutzung sog. „Green Claims“ berät.
Die Anzahl der Green Claims ist groß und dazu gehören neben Umweltsiegeln viele Begriffe, wie z.B.
- klimaneutral,
- nachhaltig,
- grün,
- bio,
- fair,
- emissionsfrei,
- schadstofffrei oder
- recycelt.
Das Gesetz gibt (noch) nicht vor, welche Anforderungen von Unternehmen erfüllt müssen, um diese Begriffe nutzen zu dürfen. Stattdessen legen Gerichte in einer zunehmenden Zahl an Urteilen und Entscheidungen fest, ob, in welchem Kontext oder mit welchen Zusatzhinweisen Green Claims verwendet werden dürfen.
Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Informationspflichten drohen den Unternehmen dabei Abmahnungen seitens der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsschützer als auch Gewährleistungs- sowie neuerdings Schadensersatzansprüche der Verbraucher.
In der Zukunft plant die EU im Rahmen des sog. „Green Deals“ zudem weitere Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen, die dem Greenwashing Einhalt und den Umweltschutz fördern sollen. Wie diese Regelungen dann tatsächlich ausfallen, müssen wir abwarten. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass in der EU Erdgas und Atomkraft künftig auch als nachhaltig gelten sollen.
Viel Vergnügen beim Zuhören, wie das Recht dem Greenwashing entgegentritt (oder sich zumindest darum bemüht).
P.S. Die vielzitierte Brötchentüte:
Kapitel
- 00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas Greenwashing sowie dessen rechtlicher Relevanz.
- 00:08:30 – Folgen unerlaubten Greenwashings und Rechte der Verbraucher auf Gewährleistung sowie Schadensersatz.
- 00:00:00 – Begrifflichkeiten und Nachhaltigkeitssiegel.
- 00:00:00 – Beispiele und Urteile (z.B. Weglassen des Netzteils als „Umweltschutzmaßnahme“ von Apple, „klimaneutrale“ Müllbeutel oder „emissionsfreie“ Teslafahrzeuge) .
- 00:40:00 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
- 00:48:00 – Reklamehafte Übertreibung.
- 00:52:00 – Green Deal der EU und künftige Entwicklung des Umweltschutzes auf Rechtsbasis.
Weiterführende Links
- Die (Un-) Zulässigkeit von sog. Green Claims und Greenwashing von Sebastian Laoutoumai (Mit Checkliste für zulässige Green Claims).
- Landgericht Kleve sieht kein Greenwashing bei der Werbung mit „klimaneutral“ von Sebastian Laoutoumai.
- LG Kiel, 02.07.2021 – 14 HK O 99/20 “klimaneutrale” Müllbeutel, aber Begriff “klimaneutrale” zu nah am Logo.
- OLG Stuttgart, 25.10.2018 – 2 U 48/18 – Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Plastikflasche mit der Bezeichnung „Ocean bottle“ mit der Aussage 50% aus „Plastikmüll aus dem Meer“.
- LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 123/12 U Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit „klimaneutralen Kerzen“ – Tats. nicht klimaneutral produziert, aber CO2-Zertifikate erworben – “CO2-Zertifikate sind kein gleichwertiger Umweltschutz”.
- vzbv verklagt Tesla – bei vzbv.de.
Der Beitrag Greenwashing – Rechtsbelehrung 108 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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„Greenwashing“ bezeichnet den Versuch von Organisationen, durch Kommunikation, Marketing und Einzelmaßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen. So lautet die Definition des Greenwashings durch unseren Gast Sebastian Laoutoumai LL.M., der als Rechtsanwalt Unternehmen, bei der Nutzung sog. „Green Claims“ berät.
Die Anzahl der Green Claims ist groß und dazu gehören neben Umweltsiegeln viele Begriffe, wie z.B.
- klimaneutral,
- nachhaltig,
- grün,
- bio,
- fair,
- emissionsfrei,
- schadstofffrei oder
- recycelt.
Das Gesetz gibt (noch) nicht vor, welche Anforderungen von Unternehmen erfüllt müssen, um diese Begriffe nutzen zu dürfen. Stattdessen legen Gerichte in einer zunehmenden Zahl an Urteilen und Entscheidungen fest, ob, in welchem Kontext oder mit welchen Zusatzhinweisen Green Claims verwendet werden dürfen.
Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Informationspflichten drohen den Unternehmen dabei Abmahnungen seitens der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsschützer als auch Gewährleistungs- sowie neuerdings Schadensersatzansprüche der Verbraucher.
In der Zukunft plant die EU im Rahmen des sog. „Green Deals“ zudem weitere Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen, die dem Greenwashing Einhalt und den Umweltschutz fördern sollen. Wie diese Regelungen dann tatsächlich ausfallen, müssen wir abwarten. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass in der EU Erdgas und Atomkraft künftig auch als nachhaltig gelten sollen.
Viel Vergnügen beim Zuhören, wie das Recht dem Greenwashing entgegentritt (oder sich zumindest darum bemüht).
P.S. Die vielzitierte Brötchentüte:
Kapitel
- 00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas Greenwashing sowie dessen rechtlicher Relevanz.
- 00:08:30 – Folgen unerlaubten Greenwashings und Rechte der Verbraucher auf Gewährleistung sowie Schadensersatz.
- 00:00:00 – Begrifflichkeiten und Nachhaltigkeitssiegel.
- 00:00:00 – Beispiele und Urteile (z.B. Weglassen des Netzteils als „Umweltschutzmaßnahme“ von Apple, „klimaneutrale“ Müllbeutel oder „emissionsfreie“ Teslafahrzeuge) .
- 00:40:00 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
- 00:48:00 – Reklamehafte Übertreibung.
- 00:52:00 – Green Deal der EU und künftige Entwicklung des Umweltschutzes auf Rechtsbasis.
Weiterführende Links
- Die (Un-) Zulässigkeit von sog. Green Claims und Greenwashing von Sebastian Laoutoumai (Mit Checkliste für zulässige Green Claims).
- Landgericht Kleve sieht kein Greenwashing bei der Werbung mit „klimaneutral“ von Sebastian Laoutoumai.
- LG Kiel, 02.07.2021 – 14 HK O 99/20 “klimaneutrale” Müllbeutel, aber Begriff “klimaneutrale” zu nah am Logo.
- OLG Stuttgart, 25.10.2018 – 2 U 48/18 – Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Plastikflasche mit der Bezeichnung „Ocean bottle“ mit der Aussage 50% aus „Plastikmüll aus dem Meer“.
- LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 123/12 U Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit „klimaneutralen Kerzen“ – Tats. nicht klimaneutral produziert, aber CO2-Zertifikate erworben – “CO2-Zertifikate sind kein gleichwertiger Umweltschutz”.
- vzbv verklagt Tesla – bei vzbv.de.
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