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Regierung will Digitalzwang zustimmen | Von Norbert Häring

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In zwei Wochen will unsere Regierung einem globalen Pakt für Digitalzwang zustimmen


Am 22. und 23. September findet in New York ein von der deutschen und namibischen Regierung vorbereiteter UN-Zukunftsgipfel statt. Dabei soll ein Globaler Digitalpakt verabschiedet werden, der unter fast völligem Ausschluss der Öffentlichkeit und – soweit ich weiß – der Parlamente, bereits ausverhandelt wurde. Schiebt man die Floskelwatte beiseite, in die der Global Digital Compact gepackt wurde, so sieht man eine Vereinbarung, alle Menschen in eine von den Digitalkonzernen kontrollierte Welt zu zwingen.


Ein Kommentar von Norbert Häring.


Wenn ich von Ausschluss der Öffentlichkeit schreibe, so meine ich damit nicht Geheimhaltung. Die Verhandlungen beim Gipfel finden zwar hinter verschlossenen Türen statt. Aber der Global Digital Compact in den Fassungen der 2. Revision und der 3. Revision ist auf der Netzseite der UN zum Summit of the Future veröffentlicht. Aber weder die UN, noch die in die Vorbereitung des Gipfels maßgeblich eingebundene deutsche Bundesregierung haben ernsthafte Bemühungen angestellt, die Öffentlichkeit über das Geplante zu informieren, oder dieses gar in Parlamenten und Medien diskutieren zu lassen. Auch ist nicht öffentlich, welche Konzerne, Stiftungen und handverlesenen Vertreter der sogenannten Zivilgesellschaft mit am Verhandlungstisch sitzen dürfen. Das Weltwirtschaftsforum wird ziemlich sicher dabei sein, der Club of Rome, wie berichtet, wohl auch.


Im Vertragstext erfahren wir einleitend, dass digitale Technologien „immense mögliche Vorteile für die menschliche Wohlfahrt und den Fortschritt der Gesellschaften bieten“, und dass wir deshalb jegliche digitale Kluft zwischen den Ländern und innerhalb der Länder beseitigen müssen. Das erklärte Ziel ist „eine digitale Zukunft für alle“.


Wichtig ist, was in dem Vertrag nicht steht. Das Wort freiwillig (voluntary) kommt nur im Zusammenhang mit dem Unterschreiben des Vertrags vor. Für die Bürger jedoch gibt es kein Recht, für sich selbst eine andere als die gänzlich durchdigitalisierte Zukunft zu wählen. Denn das würde ja eine digitale Kluft eröffnen, die es nicht mehr geben darf. Ein Recht darauf, viele seiner Angelegenheiten auf althergebrachte Weise im Umgang mit anderen Menschen statt mit Computern zu regeln, ist nicht vorgesehen. Niemand soll wählen dürfen, dass seine Kinder von Lehrern statt von Computern unterrichtet werden, oder dass Gespräche mit dem Arzt und Behandlungen ein Geheimnis bleiben, statt auf die Server der IT-Konzerne gepackt zu werden. Nichts in dem Vertrag deutet darauf hin, dass man ein solches Recht überhaupt in Betracht gezogen hat...


... hier weiterlesen: https://apolut.net/regierung-will-digitalzwang-zustimmen-von-norbert-haering


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Dieser Beitrag erschien zuerst am 07. September 2024 bei norberthaering.de


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Bildquelle: one studio 900 / shutterstock


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Wenn ich von Ausschluss der Öffentlichkeit schreibe, so meine ich damit nicht Geheimhaltung. Die Verhandlungen beim Gipfel finden zwar hinter verschlossenen Türen statt. Aber der Global Digital Compact in den Fassungen der 2. Revision und der 3. Revision ist auf der Netzseite der UN zum Summit of the Future veröffentlicht. Aber weder die UN, noch die in die Vorbereitung des Gipfels maßgeblich eingebundene deutsche Bundesregierung haben ernsthafte Bemühungen angestellt, die Öffentlichkeit über das Geplante zu informieren, oder dieses gar in Parlamenten und Medien diskutieren zu lassen. Auch ist nicht öffentlich, welche Konzerne, Stiftungen und handverlesenen Vertreter der sogenannten Zivilgesellschaft mit am Verhandlungstisch sitzen dürfen. Das Weltwirtschaftsforum wird ziemlich sicher dabei sein, der Club of Rome, wie berichtet, wohl auch.


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Wichtig ist, was in dem Vertrag nicht steht. Das Wort freiwillig (voluntary) kommt nur im Zusammenhang mit dem Unterschreiben des Vertrags vor. Für die Bürger jedoch gibt es kein Recht, für sich selbst eine andere als die gänzlich durchdigitalisierte Zukunft zu wählen. Denn das würde ja eine digitale Kluft eröffnen, die es nicht mehr geben darf. Ein Recht darauf, viele seiner Angelegenheiten auf althergebrachte Weise im Umgang mit anderen Menschen statt mit Computern zu regeln, ist nicht vorgesehen. Niemand soll wählen dürfen, dass seine Kinder von Lehrern statt von Computern unterrichtet werden, oder dass Gespräche mit dem Arzt und Behandlungen ein Geheimnis bleiben, statt auf die Server der IT-Konzerne gepackt zu werden. Nichts in dem Vertrag deutet darauf hin, dass man ein solches Recht überhaupt in Betracht gezogen hat...


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Dieser Beitrag erschien zuerst am 07. September 2024 bei norberthaering.de


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