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Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA

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Wie kommen medizinische Leistungen ins System der Krankenkassen?

Die meisten Behandlungen, Diagnosen, Therapien, Untersuchungen, Heilmaßnahmen müssen die über 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht selbst zahlen. Sie zahlen ihre Beiträge und die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Allerdings werden ja laufend neue Verfahren erforscht, ständig kommen neue Medikamente, Therapie- und Untersuchungsmethoden dazu. Und bevor solche neuen medizinischen Maßnahmen auch Teil des Leistungskatalogs der Krankenkassen werden, müssen sie eine wichtige Stelle passieren - den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Dr. Monika Lelgemann ist unparteiisches Mitglied im G-BA. Im IGeL-Podcast erklärt sie die Arbeit des G-BA und zeichnet den Weg nach, den medizinische Verfahren gehen müssen, um in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden.

IGeL-Podcast - Faktenbox:

Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen - müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden.

Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A). Dieses 13-köpfige Gremium besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.

Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt werden.


Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts. IGeL-Monitor und IGeL-Podcast sind Initiativen des Medizinischen Dienstes Bund.

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Die meisten Behandlungen, Diagnosen, Therapien, Untersuchungen, Heilmaßnahmen müssen die über 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht selbst zahlen. Sie zahlen ihre Beiträge und die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Allerdings werden ja laufend neue Verfahren erforscht, ständig kommen neue Medikamente, Therapie- und Untersuchungsmethoden dazu. Und bevor solche neuen medizinischen Maßnahmen auch Teil des Leistungskatalogs der Krankenkassen werden, müssen sie eine wichtige Stelle passieren - den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Dr. Monika Lelgemann ist unparteiisches Mitglied im G-BA. Im IGeL-Podcast erklärt sie die Arbeit des G-BA und zeichnet den Weg nach, den medizinische Verfahren gehen müssen, um in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden.

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Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen - müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden.

Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A). Dieses 13-köpfige Gremium besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.

Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt werden.


Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts. IGeL-Monitor und IGeL-Podcast sind Initiativen des Medizinischen Dienstes Bund.

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