Artwork

内容由IGeL-Monitor提供。所有播客内容(包括剧集、图形和播客描述)均由 IGeL-Monitor 或其播客平台合作伙伴直接上传和提供。如果您认为有人在未经您许可的情况下使用您的受版权保护的作品,您可以按照此处概述的流程进行操作https://zh.player.fm/legal
Player FM -播客应用
使用Player FM应用程序离线!

Früherkennung – was ändert sich 2024?

35:16
 
分享
 

Manage episode 397486155 series 3356604
内容由IGeL-Monitor提供。所有播客内容(包括剧集、图形和播客描述)均由 IGeL-Monitor 或其播客平台合作伙伴直接上传和提供。如果您认为有人在未经您许可的情况下使用您的受版权保护的作品,您可以按照此处概述的流程进行操作https://zh.player.fm/legal
Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Das Mammographie-Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses Screening-Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer davon profitieren könnte. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…). Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten. Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html) ____________________________________________________________________________ Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden Sie hier: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/ Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
  continue reading

29集单集

Artwork
icon分享
 
Manage episode 397486155 series 3356604
内容由IGeL-Monitor提供。所有播客内容(包括剧集、图形和播客描述)均由 IGeL-Monitor 或其播客平台合作伙伴直接上传和提供。如果您认为有人在未经您许可的情况下使用您的受版权保护的作品,您可以按照此处概述的流程进行操作https://zh.player.fm/legal
Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Das Mammographie-Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses Screening-Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer davon profitieren könnte. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…). Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten. Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html) ____________________________________________________________________________ Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden Sie hier: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/ Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
  continue reading

29集单集

所有剧集

×
 
Loading …

欢迎使用Player FM

Player FM正在网上搜索高质量的播客,以便您现在享受。它是最好的播客应用程序,适用于安卓、iPhone和网络。注册以跨设备同步订阅。

 

快速参考指南