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Sind die Sorgen um die Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst nun vom Tisch, Dr. Hofmeister?
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Endlich herrscht Klarheit darüber, welche Bedingungen Vertrags- sowie Poolärztinnen und -ärzte erfüllen müssen, damit ihre Tätigkeit im Notfalldienst bei Statusprüfungen als selbstständig gewertet wird und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister die Hintergründe der Einigung zwischen Bundesarbeits- und -gesundheitsministerium sowie der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit einem Schreiben vom 15. August hatten GKV-Spitzenverband und Deutsche Rentenversicherung Bund ihr Plazet zu dieser Vereinbarung gegeben.
Hofmeister begrüßt vor allem die Möglichkeit für KVen, Vertragsärztinnen und -ärzten eine Sicherstellungspauschale zahlen zu können, damit auch Notdienste mit niedriger Frequenz von Patienten besetzt werden können. Denn zukünftig sollen Leistungen nur noch nach EBM abgerechnet werden dürfen, zudem sollen Vertragsärzte ein Nutzungsentgelt entrichten, wenn den Dienst in einer KV-Einrichtung leisten.
Die Altfälle, die aktuell von den Rentenversicherern geprüft werden, blieben offen, räumt Hofmeister ein, doch sei dies eine „beherrschbare Größenordnung“, sagt er im Gespräch. Mit welcher Elle diese Altfälle jetzt bemessen werden sollen, wie der Gesetzgeber nach der Vereinbarung noch tätig werden muss und warum die Notfallreform für die zukünftige Beanspruchung des Systems durch Patienten und für deren Steuerung auf die richtige Versorgungsebene wichtig ist: Dazu gibt Hofmeister im „ÄrzteTag“-Podcast Auskunft.
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Endlich herrscht Klarheit darüber, welche Bedingungen Vertrags- sowie Poolärztinnen und -ärzte erfüllen müssen, damit ihre Tätigkeit im Notfalldienst bei Statusprüfungen als selbstständig gewertet wird und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister die Hintergründe der Einigung zwischen Bundesarbeits- und -gesundheitsministerium sowie der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit einem Schreiben vom 15. August hatten GKV-Spitzenverband und Deutsche Rentenversicherung Bund ihr Plazet zu dieser Vereinbarung gegeben.
Hofmeister begrüßt vor allem die Möglichkeit für KVen, Vertragsärztinnen und -ärzten eine Sicherstellungspauschale zahlen zu können, damit auch Notdienste mit niedriger Frequenz von Patienten besetzt werden können. Denn zukünftig sollen Leistungen nur noch nach EBM abgerechnet werden dürfen, zudem sollen Vertragsärzte ein Nutzungsentgelt entrichten, wenn den Dienst in einer KV-Einrichtung leisten.
Die Altfälle, die aktuell von den Rentenversicherern geprüft werden, blieben offen, räumt Hofmeister ein, doch sei dies eine „beherrschbare Größenordnung“, sagt er im Gespräch. Mit welcher Elle diese Altfälle jetzt bemessen werden sollen, wie der Gesetzgeber nach der Vereinbarung noch tätig werden muss und warum die Notfallreform für die zukünftige Beanspruchung des Systems durch Patienten und für deren Steuerung auf die richtige Versorgungsebene wichtig ist: Dazu gibt Hofmeister im „ÄrzteTag“-Podcast Auskunft.
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